AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 07/2016

1. Lieferung

1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden dem entgegenstehen.

2. Preisänderungsvorbehalt

2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten des Händlers höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

2.2 Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

3. Gewährleistung

3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, sogilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.

4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

5. Schadenersatz

5.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat, schuldet dieser 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.

5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

6. Datensicherung

6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

7. Reparaturen

7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr auf die ausgeführten Arbeiten und die getauschten Teile.

8. Verkauf im "Kundenauftrag"

8.1 Ware die vom Händler mit dem Zusatz im "Kundenauftrag" angeboten wird, befindet sich nicht im Eigentum des Händlers. Hierbei handelt es sich um einen Dienstvertrag für einen Kunden des Händlers. Der Händler hat die Ware nicht auf Funktionstüchtigkeit geprüft.

8.2 Es kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden, für den der Händler den Dienstvertrag erfüllt, und dem Kunden, der die Ware erwerben möchte zustande.

8.3 Eine Gewährleistung nach § 3 seitens des Händlers auf die Ware besteht nicht. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Kunden zu stellen.

8.4 Ein Widerrufs- und Rückgaberecht nach §5 ( Fernabsatzgeschäft ) wird ausdrücklich gewährt.

8.5 Die Bezahlung des Kaufvertrages kann im Zuge des Dienstleistungsvertrages über die Bankverbindung / Kasse des Händlers erfolgen. Der Kaufpreis ist unmittelbar an den Kunden auszuzahlen.

9. Fernabsatzgeschäft

Hat der Kunde unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln einen Kaufvertrag mit dem Einzelhändler geschlossen ( § 312d BGB ), so hat der Kunde ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen

10. Vertragsschluss bei Warenbestellung über unseren Online-Shop / Warenverfügbarkeit

10.1. Das Liefergebiet ist Deutschland.

10.2. Durch Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab und ist mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

10.3. Die nach Absendung der Bestellung automatisch versendete Bestellbestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bestellung des Kunden bei „Hört sich Gut an“ GmbH, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

10.4. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von „Hört sich Gut an“ GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung. „Hört sich Gut an“ GmbH wird die Annahme durch Versand der Ware des Kunden erklären.

10.5. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich „Hört sich Gut an“ GmbH vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, sodass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.

11. Sachgemäße Altgeräteentsorgung

Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden, müssen vom Verbraucher getrennt entsorgt werden. Auch diese können selbstverständlich gerne bei uns abgegeben werden. Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen!

Große Elektro-Altgeräte können bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenlos abgegeben werden, und kleine Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm auch ohne Neukauf kostenlos bei uns abgegeben werden.

Ihre kleinen Altgeräte können Sie bei uns als auch in unserem Sammelstellennetzwerk der Interseroh in haushaltsüblicher Menge kostenfrei abgeben. Zur Abgabe eines großen Altgerätes (mindestens eine Kantenlänge größer 25 cm) sind Sie berechtigt, wenn Sie vorher ein funktionsgleiches Neugerät bei einem Versandhändler erworben haben, der an unserem Rücknahmesystem teilnimmt. In diesem Fall stellen wir Ihnen auf Anforderung einen Rückgabeschein zur Verfügung, den Sie zusammen mit dem jeweiligen Altgerät an der Annahmestelle abgeben.

Wie genau die Anforderung des Rückgabescheins funktioniert und wo Sie Sammelstellen in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie auf der Seite der Interseroh.

Altgeräte können Sie natürlich auch wie bisher gewohnt schnell, besonders unkompliziert und kostenlos an Ihrem Städtischen Betriebshof abgeben. Die jeweilige Adresse könnn Sie bei Ihrer Gemeinde erfahren. Dies ist unter Umweltschutzgesichtspunkten für alle die beste Wahl!

12. Verpackungsgesetzt 2019

Wir handeln nach den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister, und nehmen am Dualen System Interseroh teil. REG Nr: DE1892128434949

13. Schlussbestimmungen

13.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

13.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz.

13.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.